Hessen: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) (2024)

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Hessen: Tarifverträge

Das Land Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten. Es gibt daher für die Beschäftigten im Land Hessen eigenständige Tarifverträge.

Aktuelles zur Tarifeinigung in Hessen

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für dieBeschäftigten des öffentlichen Dienstes des LandesHessen (Hessentarif)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
vom 1. September 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 18 vom 1. Juli 2020

Zwischen dem Land Hessen (vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, – einerseits – und
– andererseits – * wird Folgendes vereinbart:

* Anmerkung:
Der Tarifvertrag ist gleichlautend, aber getrennt vereinbart mit
a) ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Bundesvorstand, GdP, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen, GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vertreten durch den Landesverband Hessen,
IG BAU, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand und
b) dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik.

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II
Arbeitszeit

§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

§ 9 Bereitschaftszeiten

§ 10 Arbeitszeitkonto

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 12 Eingruppierung

§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

§ 15 Tabellenentgelt

§ 16 Stufen der Entgelttabelle

§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

§ 18 Fachkräftezulage

§ 19 Erschwerniszuschläge

§ 19a Zulagen

§ 20 Jahressonderzahlung

§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall

§ 23 Besondere Zahlungen

§ 23a Kinderzulage

§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts

§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 26 Erholungsurlaub

§ 27 Zusatzurlaub

§ 28 Sonderurlaub

§ 29 Arbeitsbefreiung

§ 29a Freizeitausgleich bei ehrenamtlichem Engagement

Abschnitt V

Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 30 Befristete Arbeitsverträge

§ 31 Führung auf Probe

§ 32 Führung auf Zeit

§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge

§ 37 Ausschlussfrist

§ 38 Begriffsbestimmungen

§ 38a Überleitung von Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgelt-gruppen 9a und 9b zum 1. August 2019

§ 38b Übergangsvorschrift für Beschäftigte, für die sich zum 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben

§ 38c Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Februar 2020

§ 38dÜberleitung der Pflegekräfte zum 1. Juni 2020

§ 38eÜbergangsvorschrift für Beschäftigte, für die sich zum 1. August 2022 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben

§ 38f Übergangsvorschrift für Beschäftigte, für die sich zum 1. August 2023 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben

§ 39 Inkrafttreten, Laufzeit

B. Sonderregelungen

§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

§ 41a Sonderregelungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg

§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken

§ 43 Sonderregelungen für Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs

§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte

§ 44a Sonderregelungen für im Schuldienst unterrichtsunterstützende Beschäftigte

§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an staatlichen Theatern

§ 46 (unbesetzt)

§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte des Justizvollzugs

§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst

§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben

§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Absatz 4 Satz 2 im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung

§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst

§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

C. Anlagen

Anlage A Entgeltordnung zum TV-H (gesondertes Dokument)

Anlage B Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 16

Anlage C Entgelttabelle für Pflegekräfte

Anlage D Bereitschaftsdienstentgelte

Anlage E Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-H) geregelten Zulagen

Anlage F Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

§ 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

§ 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

§ 41a Sonderregelungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg

§ 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken

§ 43 Sonderregelungen für Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs

§ 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte

§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an staatlichen Theatern

§ 46 (unbesetzt)

§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte des Justizvollzugs

§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst

§ 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben

§ 50 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Absatz 4 Satz 2 im Un-terhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung

§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst

§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

C. Anlagen

Anlage A Entgeltordnung zum TV-H (gesondertes Dokument)

Anlage B Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15

Anlage C Entgelttabelle für Pflegekräfte

Anlage D Bereitschaftsdienstentgelte

Anlage E Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-H) geregelten Zulagen

Anlage F Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Hessen: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) (1)Tarifverträge für das Land Hessen >>>weiterführende Informationen

Tarifabschluss Landesbeschäftigte für 2022/2023

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Hessen ist ein Abschluss erzielt worden. Gewerkschaften und das Land haben umfangreiche Regelungen vereinbart, unter anderem bei den Befristungen im Hochschulbereich, bei der Digitalisierung, beim mobilen Arbeiten.

Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten:
- ab 01.08.2022 gibt es 2,2 Prozent mehr
- zum 01. 08. 2023 noch mal 1,8 Prozent, mindestens aber 65 Euro.

Für die Jahre 2021 und 2022 gibt es steuer-und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro und jeweils 250 Euro für die Auszubildenden. Die Ausbildungsentgelte steigen zweimal um 35 Euro, und zwar ebenfalls zum 1.August 2022 und 2023. Die Laufzeit beträgt 28 Monate.

Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaften und ver.di Bundesvorstandsmitglied Christine Behle: „Mit diesem Abschluss tragen wir der schwierigen Corona-Situation Rechnung. Wichtig ist, dass der Reallohnverlust für die Beschäftigten, die nicht nur in der Pandemie für das Funktionieren des Staates sorgen, vermieden werden konnte. Insbesondere die Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro wirkt direkt bei den Beschäftigten. Damit stellt sie eine starke soziale Komponente dar. Die zusätzlichen Vereinbarungen enthalten einige zukunftsweisende Themen wie Tarifverträge zur Digitalisierung und zum mobilen Arbeiten. Besonders hervorzuheben sind die Verbesserungen für die Auszubildenden mit einer unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote 3 und einer verbesserten Einstufung nach bestandener Ausbildung.“

Für Lehrkräfte wird eine Entgeltordnung erarbeitet. Studentische Hilfskräfte erhalten künftig einen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Bezüglich befristeter Beschäftigung im Hochschulbereich werden die Gespräche mit dem Ziel der Ausweitung unbefristeter Stellen fortgesetzt. Auch ein Tarifvertrag Digitalisierung gehört zum Abschluss. Er bietet Beschäftigten Sicherheit bei betrieblichen Veränderungen durch die Digitalisierung. Ein Tarifvertrag Mobiles Arbeiten gibt den Rahmen für örtliche Dienstvereinbarungen vor, die mobiles Arbeiten verbindlich regeln sollen.

Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen werden.

Tarifergebnis angenommen

Tarif- und Besoldungsrunde TV-H 2021 abgeschlossen.

Die Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis TV-H ergab eine deutliche Zustimmung. 86 Prozent votierten für die Annahme des Tarifergebnisses.

Damit hat die Befragung der Mitglieder zum Tarifabschluss TV-H 2021 ein eindeutig positives Votum erbracht: 86 Prozent derjenigen, die sich an der Befragung beteiligt haben, waren für die Annahme des Ver-handlungsergebnisses. Damit konnte ver.di die Annahme gegenüber dem Land erklären.

Die noch notwendige Redaktion der Tariftexte soll am 18. Januar 2022 stattfinden.

Tarifvertrag Hessen (TV-H)

>>>zum TV-H vom 2020

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
(TV-H) vom 1. September 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 18 vom 1. Juli 2020

Zwischen dem Land Hessen (vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, – einerseits – und
– andererseits – * wird Folgendes vereinbart:

* Anmerkung:
Der Tarifvertrag ist gleichlautend, aber getrennt vereinbart mit
a) ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Bundesvorstand, GdP, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen, GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vertreten durch den Landesverband Hessen,
IG BAU, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand und
b) dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik.

Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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Hessen: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) (2)

Red 20240114 / 20240111

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Birthday: 1994-11-22

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